Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
Das LVR-Landesjugendamt fördert Beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung erhalten eine Förderung in Höhe von 80 Prozent der angemessenen Personal- und Sachkosten.
Die Förderung richtet sich nach dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz) - AG SchKG vom 9. Dezember 2014 sowie der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz - AG SchKG VO vom 18. Dezember 2014.
Ansprechperson
Christian Wunderlich
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6284
- faxTelefax:
- 0221 8284-4772
- E-Mail:
- Christian.Wunderlich@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Arbeitshilfen
Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen für Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung.
Weitere Anträge und Verwendungsnachweise finden Sie unter diesem Link.
Gesetzliche Grundlagen
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Anträge und Verwendungsnachweise
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Antrag auf Zuteilung der förderfähigen Beratungskraftstellen 2021 - 2025 (Online-Formular, barrierefrei, 13.02.2020)
Zuteilung förderfähiger Beratungskraftstellen
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Antrag auf Abschlagszahlungen (Online-Formular, barrierefrei, 01.10.2020)
Antrag auf Abschlagszahlungen (Förderung von Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG) aus Mitteln des Landes NRW - Schwangerschaftsberatung
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Antrag auf endgültige Festsetzung der Förderung (Online-Formular, barrierefrei, 08.12.2020)
Antrag auf endgültige Festsetzung der Förderung für ein Jahr; Finanzierungsbeteiligung des Landes NRW an den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG
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Anlage 1 zum Antrag auf Festsetzung (Online-Formular, barrierefrei, 08.12.2020)
Anlage 1 zum Antrag auf Festsetzung Umfang des beschäftigten Personals/Gesamtförderung
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Anlage 1a zum Antrag auf Festsetzung der förderungsfähigen Personalkosten (Online-Formular, barrierefrei, 09.12.2020)
Anlage 1 a zum Antrag auf Festsetzung / Berechnung der förderungsfähigen Personalkosten (Nur vorzulegen für Beratungsfach-, Verwaltungskräfte, deren Arbeitszeit nicht zu 100 % mit Landesmitteln gefördert wird
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Anlage 2 - Honorarstunden gem. § 6 Abs. 3 SchKG (Online-Formular, barrierefrei, 08.12.2021)
Anlage 2 - Honorarstunden gem. § 6 Abs. 3 SchKG (nur ausfüllen, wenn die Förderung von Honorarstunden beantragt wird)
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Abrechnung über durchgeführte Honorarstunden (SKB) (Online-Formular, barrierefrei, 17.01.2017)
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
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Honorarstundennachweis über durchgeführte Honorarstunden (SKB) (Online-Formular, barrierefrei, 17.01.2017)
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
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Stundennachweis der Beratungsstelle über Dolmetscherleistungen (SKB) (Online-Formular, barrierefrei, 17.01.2017)
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
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Abrechnung über Stundenvergütungen für Dolmetscherleistungen (SKB) (Online-Formular, barrierefrei, 10.11.2015)
Beratungsstellen für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung
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