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Infos für Schulträger

Sie sind Träger einer allgemeinen Schule und Ihre Schulleitung möchte ein Kind mit einer Sinnes-, Körper- oder Sprachbehinderung aufnehmen. Wie Sie eine finanzielle Förderung im Rahmen der LVR-Inklusionspauschale erhalten können und in welchen Fragen der LVR-Fachbereich Schulen Sie noch beraten kann, erfahren Sie hier.

Die Rahmenbedingungen für das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu schaffen: das kann eine herausfordernde Aufgabe sein, vor der Sie als Schulträger stehen. Der LVR hat umfassende Kenntnisse über die Unterstützungsmöglichkeiten für seine Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sek. I, Körperliche und motorische Entwicklung und steht Ihnen mit finanzieller Unterstützung, einer fachgerechten Beratung und sonderpädagogischer Expertise zur Seite.

Grafik: Information

Förderung Schuljahr 2022/2023

Die Anträge sollen bis zum 31.05.2022 gestellt werden.