Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Innen- und Familienministerium in NRW haben ein Rundschreiben zur Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung („ed-Behandlung“) von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen herausgegeben. Es enthält Informationen zur Vorgehensweise sowohl für Minderjährige, die schon einen Asylantrag gestellt haben oder einen stellen werden als auch für Minderjährige, die keinen Asylantrag stellen werden. Unter anderem können für die Nachregistrierung die Registrierstellen in Greven und in Herford bis zum 15. September 2016, die Registrierstelle in Niederaußem bis zum 13. Oktober 2016 genutzt werden.
Sie finden das Schreiben unter
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service.
Grenzüberschreitende Unterbringung Jugendlicher in EU-Mitgliedsstaaten - Brüssel IIa-Verordnung
Mit Schreiben vom 16. August 2016 weist das Bundesministerium für Familie, Senioren Frau und Jugend auf das einzuhaltende Konsultationsverfahren nach Artikel 56 der Brüssel II a-Verordnung hin. Eine Unterbringung ohne die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde des EU-Mitgliedstaates stellt einen Verstoß gegen die Vorgaben der Verordnung dar.
Es werden weiterhin deutsche Minderjährige grenzüberschreitend ohne Einhaltung des Konsultationsverfahrens in Einrichtungen und Pflegefamilien untergebracht. Für diese Praxis erfährt Deutschland von den anderen Mitgliedsstaaten deutliche Kritik.
Das LVR-Landesjugendamt hat das Schreiben des Bundesministeriums an die rheinischen Jugendämter verschickt. Sie finden es unter
http://www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/rundschreiben auf der Internetseite des LVR-Landesjugendamtes
Kinderschutz und Kinderrechte in Deutschland
Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben in der Reihe „Aktueller Begriff“ eine Veröffentlichung zum Thema Kinderschutz und Kinderrecht veröffentlicht. Sie finden sie unter
http://www.bundestag.de.
Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften
Am 12. August 2016 gab die Bundesregierung eine Antwort auf die Kleine Anfrage zu dem Thema „Situation und Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ (BT-Drs. 18/9401).
Hintergrund dieser Anfrage ist, dass das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) am 21. Juni 2016 in ihrem Lagebericht die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland, sowie die Missachtung der Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland, als auch die Ungleichbehandlung dieser, kritisiert.
In der Antwort der Bundesregierung wird die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Wahrung der Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften, wie auch die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung dazu, thematisiert. Desweiteren wurden „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften erarbeitet und veröffentlicht, welche eine bundesweit einheitliche Grundlage darstellen. Ebenfalls wird die Gleichstellung von ausländischen Minderjährigen begründet, auch auf die Gemeinschaftsunterkünfte und die Wahrung der Privatsphäre eingegangen. Zuletzt werden die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Missbrauchsfälle dargestellt.
Sie finden die vollständige Antwort der Bundesregierung unter:
http://dipbt.bundestag.de
Grundrechte in Deutschland - Ein Leitfaden für geflüchtete & einheimische Menschen
Die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen haben eine Broschüre für ankommende Geflüchtete und einheimische Menschen veröffentlicht.
Darin werden Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit, die persönliche Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Frau und Mann und andere demokratische Werte leicht verständlich dargestellt.
Die Broschüre ist neben der englischen und französischen Version, auch in Arabisch, Dari und Farsi unter
https://www.mais.nrw/broschuerenserviceabrufbar.
Die Vorbereitung auf die Anhörung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. hat zusammen mit dem Flüchtlingsrat Thüringen eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen herausgegeben. Ziel ist, Vormünder und Begleitpersonen auf die Anhörung der Minderjährigen im Asylverfahren vorzubereiten.
Die Arbeitshilfe ist abrufbar unter
http://www.b-umf.de/.
Glaube oder Extremismus?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seit dem Jahr 2012 eine Beratungsstelle für Angehörige, die eine islamistisch radikalisierte Person in ihrem Umfeld befürchten. In der Beratungsstelle wird eine telefonische Erstberatung angeboten, die durch erfahrene und professionelle Berater durchgeführt wird.
Die Beratung ist kostenlos und dauert solange an, wie der Prozess anhält. Die Angehörigen und alle betroffenen Personen können dabei anonym bleiben. Auch eine persönliche Beratung vor Ort ist möglich. Die Kontaktaufnahme mit der Beratungsstelle kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Glaube oder Extremismus?“, die Sie unter folgender Webseite in verschiedenen Sprachen herunterladen können:
http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren
Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Handreichung für Flüchtlingshelferinnen und –helfer herausgegeben, um diese auf potentielle Berührungspunkte in ihrem Arbeitsfeld zu extremistischen und geheimdienstlichen Aktivitäten aufmerksam zu machen. Sie enthält Informationen zu islamistischen Aktivitäten mit Flüchtlingsbezug, zu entsprechenden Tätigkeiten kurdischer Extremisten, zu rechts- und linksextremistischen Bestrebungen und zur potentiellen Ausforschung von Flüchtlingen durch Mitarbeiter oder Informanten ausländischer Geheimdienste. Abschließend werden Kontaktadressen des Verfassungsschutzes benannt.
Sie finden die Handreichung unter
https://www.verfassungsschutz.de.
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