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06. November 2015 | Jugend
LVR-Landesjugendamt Rheinland organisiert Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW
Landesstelle hat Arbeit am 1. November aufgenommen / Gleichmäßigere Verteilung von jungen Flüchtlingen auf alle Jugendämter in NRW soll Qualität der Betreuung und Unterkunft verbessern / Fachkongress thematisiert Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe

Köln. 6. November 2015. Am 1. November hat die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW) ihre Arbeit aufgenommen. Die Einrichtung ist beim Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Köln angesiedelt und organisiert künftig für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) die Verteilung von Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen.

Die Landesministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Christina Kampmann hat in dieser Woche die Notwendigkeit dieser Veränderung hervorgehoben:“Die künftige Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist erforderlich, um eine jugendhilfegerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen. Sie bietet vor allem aber auch die Chance, diese jungen Menschen schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren.“

Bislang mussten junge Menschen, die ohne Angehörige vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vom Jugendamt an ihrem Ankunftsort in Obhut genommen werden und dort dauerhaft betreut werden. Diese Regel hat dazu geführt, dass sich ein großer Anteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf nur fünf Bundesländer verteilt: Bayern, Hessen, Hamburg, Bremen und das Saarland. In NRW versorgen sieben Kommunen einen Großteil der Kinder und Jugendlichen, die alleine einreisen: Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Wuppertal. Rund 3.900 der etwa 7.400 Kinder und Jugendlichen in NRW werden von diesen sieben Großstädten versorgt (53 Prozent). Sie liegen an stark von Flüchtlingen frequentierten Reiserouten. Aus diesem Grund kommen auch minderjährige Flüchtlinge hier besonders häufig an. Nach Zahlen des Bundesverwaltungsamtes leben aktuell bundesweit mindestens 40.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, wünschen sich einen sicheren Rückzugsort, an dem sie zur Ruhe kommen können. Oft gibt es diesen Ort jedoch nicht, da viele Kommunen durch die große Anzahl junger Menschen bei deren Unterbringung an ihre Grenzen stoßen. LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr: „Die Situation ist für die besonders stark frequentierten Jugendämter schon seit einiger Zeit kaum noch zu bewältigen. Es kommt vor, dass Hotels oder Bettenlager als Notunterkünfte dienen müssen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben aber das Recht auf eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Wir haben deshalb als LVR-Landesjugendamt angeboten, die wichtige Aufgabe der Verteilung zu übernehmen. So können wir dazu beitragen, dass es zu einer spürbaren Entlastung der Kommunen und einer qualitativ besseren Unterbringung der Kinder und Jugendlichen kommt“.

Am 1. November 2015 ist ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das die Verteilung der ohne Begleitung reisenden Minderjährigen neu regelt. Es sieht eine länderübergreifende Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel vor. Das Landeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines Ausführungsgesetzes für NRW gebilligt, mit dem die regionale Verteilung geregelt wird. Es wird ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren angestrebt, um schnell klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Landesstelle beim LVR wurde im Vorgriff auf das Landesgesetz bereits im Oktober eingerichtet.

Die Neuregelung der Verteilung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche zunächst vom Jugendamt ihres Ankunftsorts vorläufig in Obhut genommen werden. Innerhalb von sieben Werktagen soll hier geklärt werden, ob sich Verwandte im In- oder Ausland aufhalten, ob es zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen eine gemeinsame Inobhutnahme mit Geschwistern oder anderen Jugendlichen geben soll, oder ob aufgrund des Gesundheitszustandes eine Weiterverteilung das Kindeswohl gefährden würde. Die Landesstelle wertet diese Informationen aus und muss innerhalb von drei Werktagen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtling bei der Bundesverteilstelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) anmelden. Das BVA ermittelt anschließend, welches Bundesland den Jugendlichen aufnehmen muss und informiert die Landesstelle. Innerhalb von zwei Werktagen entscheidet die Landesstelle, welches örtliche Jugendamt die Inobhutnahme übernimmt und sich weiter um das Wohlergehen des Kindes oder Jugendlichen kümmert.

Der LVR unterstützt Kommunen, die bisher nur wenig Erfahrung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gesammelt haben, dabei, sich auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Dies geschieht in Fachveranstaltungen und vor Ort. Bei einem Fachkongress des LVR mit dem Titel „Jeder zweite Flüchtling ist ein Kind. Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe“ kamen allein heute rund 300 Jugendamtsleitungen, Jugendhilfeplanungsfachkräfte, Träger sowie Fachberatungen und interessierte Fachkräfte in Köln zusammen.

Ansprechpartner bei redaktionellen Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
till.doering@lvr.de

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Ein Junge sitzt auf einem Bett und liest. Ein Jugendlicher der Clearing-Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im LVR-Jugendheim Halfeshof in Solingen. Foto: Marion Koell / LVR.
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Ein Junge stützt sich auf einem Tisch ab. Ein anderer sitzt daneben. Zwei Jugendliche der Clearing-Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im LVR-Jugendheim Halfeshof in Solingen. Foto: Marion Koell / LVR.
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Ein Junge schaut aus dem Fenster. Ein Jugendlicher der Clearing-Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im LVR-Jugendheim Halfeshof in Solingen. Foto: Marion Koell / LVR.
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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