Bundesrat stimmt Tabakwerbeverbot zu
Der Bundesrat hat am 18. September 2020 weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt (BR-Drs. 468/20), die der Bundestag am 2. Juli 2020 beschlossen hatte. Die Änderungen sollen nach und nach rechtsverbindlich werden.
Ab dem 1. Januar 2021 sind Gratisproben gänzlich verboten. Zigaretten dürfen künftig nicht mehr kostenlos auf z.B. Veranstaltungen verteilt oder bei Gewinnspielen verschenkt werden. Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte, wie (nikotinfreie) elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, sind nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe (FSK 18) möglich. Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2022 soll Außenwerbung für Tabakwaren verboten sein, ab dem 1. Januar 2023 Außenwerbung für Tabakerhitzer, ab Januar 2024 auch die Außenwerbung für elektronische Zigaretten.
Einschränkungen für Tabakwerbung (BR-Drs. 468/20)
Entlastung von Familien
Der Bundestag hat am 29. Oktober das Zweite Familienentlastungsgesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/23795) beschlossen.
Das Gesetz sieht zum 1. Januar 2021 eine Erhöhung des Kindergelds und entsprechende Anpassung der steuerlichen Freibeträge vor. Mit einer Steigerung von 15 Euro wird das Kindergeld danach 219 Euro für das erste und zweite, 225 Euro für das dritte und 250 ab dem vierten Kind betragen. Damit steigt auch der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen um 20 Euro auf 205 Euro pro Monat. Das am 1. Juli 2019 in Kraft getretene Starke-Familien-Gesetz dynamisiert die Höhe des Kinderzuschlags entsprechend des Existenzminimums. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats.
Zweite Familienentlastungsgesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 19/23795)
Neues Jugendschutzgesetz
Der Entwurf für die Reform des Jugendschutzgesetzes wurde am 14. Oktober 2020 im Bundeskabinett beschlossen. Ziel des neuen Gesetzesentwurfs ist es, Kinder und Jugendliche vor Onlinerisiken wie Cybermobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen zu schützen. Der Schutz soll auch gegenüber viel genutzten ausländischen Anbietern gelten. Einheitliche Alterskennzeichen sollen zudem sowohl Jugendlichen als auch deren Eltern und Fachkräften die Orientierung erleichtern.
Neben der Aufnahme und Gleichstellung von Träger- und Telemedien, also von analogen und digitalen Medien, sind auch die Förderung von Transparenz, klare Alterseinstufungen sowie die Anpassung der Indizierungspraxis vorgesehen. Ein besonderer Anpassungsbedarf wurde hinsichtlich der interaktiven Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen identifiziert. Geplant sind daher auch Vorsorgemaßnahmen zur Abschirmung von bestimmten Inhalten. Hierbei sollen auch Anbietende von Plattformen und Diensten online in die Verantwortung genommen werden.
Der Entwurf muss nun von Bundestag und Bundesrat (BR-Drs. 618/20) beschlossen werden.
Entwurf des Bundestags beim Bundesrat (BR-Drs. 618/20)
Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Das Bundeskabinett hat am 21. Oktober 2020, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingebrachten Referentenentwurf, eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, beschlossen.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Verschärfung des Strafrechts, eine effektivere Strafverfolgung, sowie die Prävention und Qualifikation der Justiz vor.
Die als „Sexueller Missbrauch von Kindern“ bezeichneten §§ 176 bis 176b StGB Delikte sollen danach mit „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ überschrieben werden und damit den Unrechtsgehalt klarer verdeutlichen. Der Strafrahmen für den Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt und für die Verbreitung, den Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie soll auf ein Mindestmaß von einem Jahr angehoben und so zum Verbrechen hochgestuft werden. Der Entwurf schlägt vor, den Straftatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder in drei Tatbestände aufzuspalten, um die Deliktsbereiche übersichtlicher zu gestalten und abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Auch eine neue Verjährungsregelung ist vorgesehen, wonach die Frist der Verjährung erst mit der Vollendung des 30. Lebensjahrs eines Opfers der Herstellung kinderpornografischer Inhalte beginnt.
Für eine effektive Strafverfolgung sollen die Ermittlungsbefugnisse erweitert werden. So sollen die Telekommunikationsüberwachung, die Onlinedurchsuchung und die Erhebung von Verkehrsdaten auch bei Ermittlungen im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder möglich sein. Auch bei der Verfolgung der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sollen diese Befugnisse bestehen.
Ferner sieht der Entwurf die bessere, spezifische Qualifizierung der Richterschaft, Staatsanwaltschaft sowie Verfahrensbeistandschaft oder die Verlängerung der Fristen für die Aufnahme von Verurteilungen in erweiterte Führungszeugnisse vor.
Zum Gesetzesentwurf nimmt nun der Bundesrat Stellung (BR-Drs. 634/29).
Referentenentwurf desGesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Mehr Informationen für Jugendämter
Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf für einen erleichterten Informationsaustausch zwischen Gerichtsbehörden und Jugendämtern (BR-Drs. 476/20), angeregt durch das Land Nordrhein-Westfalen, am 9. Oktober 2020 beschlossen. Mit der Gesetzesänderung soll ein verbesserter Kinderschutz erreicht werden.
Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden dürfen, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Durch die Befugnis der erleichterten Datenübermittlung sollen die Jugendämter in der Lage sein, eine mögliche Gefährdungslage frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften, den Jugendämtern nur erhebliche Gefährdungen Minderjähriger melden, wenn dies aus ihrer Sicht erforderlich ist. Ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind, kann oftmals aber ohne Einblick in die familiären Verhältnisse nicht beurteilt werden. Diese Übermittlungsdefizite sollen mit der Gesetzesänderung beseitigt werden. Der Gesetzesentwurf wurde der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet.
Gesetzesentwurf für einen erleichterten Informationsaustausch zwischen Gerichtsbehörden und Jugendämtern (BR-Drs. 476/20)
Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
Ende Oktober legte der Bundesrat der Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht vor (BT-Drs. 19/23567). Der Entwurf basiert auf Vorschlägen der Kommission Kinderschutz der Landesregierung Baden-Württemberg und entstand als Reaktion auf den sogenannten Staufener Missbrauchsfall. Die Änderungen sollen das Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) betreffen. Neben einer kindgerechten Einbeziehung betroffener Minderjähriger soll durch den Entwurf auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Gerichten sowie die Institution der Verfahrensbeistandschaft gestärkt werden.
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf ab, da er an einigen Stellen nicht weitreichend genug, an anderen Stellen nicht erforderlich oder sachgerecht sein. Sie favorisiert den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf (BR-Drs. 634/29) hinsichtlich der §§ 158, 159 FamFG. Der Entwurf liegt dem Bundestag zur Stellungnahme vor.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht (BT-Drs. 19/23567)
Anhörung zur Einführung der Kindergrundsicherung
Am 5. Oktober 2020 befasste sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit den Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke (BT-Drs. 19/14326; 19/17768) zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Beide Anträge sehen einen fixen Grundbetrag sowie einkommensabhängige Zuschläge vor. Die Anträge unterscheiden sich hinsichtlich der genauen Ausgestaltung und der Höhe der Leistungen. Der Grundbetrag soll einkommensunabhängig an die Familien ausgezahlt werden, die Bonuszahlungen sollen sich nach der finanziellen Situation der Familie richten.
Die Einführung einer Kindergrundsicherung stößt bei den Experten auf hohe Zustimmung. Das Vorhaben sei jedoch auch mit einer großen finanziellen Belastung für die öffentliche Hand verbunden.
Anhörung zur Einführung der Kindergrundsicherung (BT-Drs. 19/14326; 19/17768)
|