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10. September 2020 | Jugend
Jugendämter: Qualität im Kinderschutz soll verbindlicher werden
Nach Fall Lügde: LVR-Landesjugendamt gibt Empfehlungen zum Kinderschutz für örtliche Jugendämter heraus / Gemeinsame Initiative mit Kommunalen Spitzenverbänden / Ziel: Hohe Verbindlichkeit in Jugendämtern durch lokale politische Beschlüsse

Köln. 10. September 2020. Der Landesjugendhilfeausschuss beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute erstmalig Empfehlungen zum Kinderschutz beschlossen, die die örtlichen Jugendämter bei ihrer Arbeit unterstützen sollen. Bisher sind die Empfehlungen der Landesjugendämter nur veröffentlicht und an die Jugendämter vor Ort versendet worden.

Die beiden Landesjugendämter verfolgen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Ziel, dass die Empfehlungen in allen Jugendämtern verbindlich angewandt werden. Durch Beschlüsse der örtlichen Jugendhilfeausschüsse soll dies unterstützt werden. Hierzu rief Astrid Natus-Can, Vorsitzende des LVR-Landesjugendhilfeausschusses, die lokalen Gremien auf: „Die schrecklichen Taten von Lügde haben uns alle schockiert. Wir sollten aber nicht in eine Schockstarre verfallen, sondern auf allen Ebenen daran mitwirken, Kinderschutz so effektiv wie irgend möglich zu gestalten. Die Empfehlungen der Landesjugendämter geben örtlichen Jugendämtern Leitlinien für ihre Arbeit an die Hand und helfen dabei, die Qualität beim Kinderschutz zu verbessern. Der Schutzauftrag der Jugendämter hat eine herausragende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Deshalb rufe ich alle jugendpolitischen Gremien vor Ort dazu auf, sich mit den Empfehlungen auseinanderzusetzen und entsprechende Beschlüsse auch vor Ort zu fassen!“ Nach dem Landesjugendhilfeausschuss Rheinland werden sich auch die Jugendpolitikerinnen und –politiker in Westfalen-Lippe am 28. September mit den Empfehlungen befassen.

Im Zentrum einer der beiden Empfehlungen steht die Frage nach den Voraussetzungen für einen effektiven Kinderschutz durch die Jugendämter. Beginnend mit der Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung über die Kontaktaufnahme und die Gefährdungseinschätzung bis zu den Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr werden die rechtlichen Grundlagen, Ziele, Beteiligten und Tätigkeiten beschrieben. Darüber hinaus werden Gelingensfaktoren aufgeführt, die für die Qualitätsentwicklung im Jugendamt genutzt werden sollen.

Die zweite Empfehlung beschreibt Qualitätskriterien für die Beratung von Menschen, die beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben – das sind zum Beispiel Kinderärztinnen und –ärzte, pädagogische Fachkräfte in Kitas sowie Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung durch das Jugendamt.

In Sachen Kinderschutz sind die Jugendämter immer häufiger gefordert. Vom Statistischen Bundesamt im August veröffentlichte Zahlen belegen einen Anstieg der Kindeswohlgefährdungen um 10 Prozent. Im gleichen Umfang stiegen auch die von Jugendämtern durchgeführte Gefährdungseinschätzungen. Kindeswohlgefährdungen werden den Ämtern häufig von Schulen oder Kitas gemeldet.

Zum Hintergrund: Ausgehend von den schrecklichen Missbrauchsfällen unter anderem in Lügde und der folgenden Diskussion über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben beide nordrhein-westfälischen Landesjugendämter und die Kommunalen Spitzenverbände sich auf die nun veröffentlichten fachlichen Empfehlungen verständigt. Hierfür wurden bereits vorliegende Orientierungshilfen der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe zum Schutzauftrag gemäß des § 8a und 8b SGB VIII aktualisiert. Diese werden nun mit dem Ziel einer NRW-weiten Verbindlichkeit als Empfehlungen zur Beschlussfassung an die örtlichen Jugendhilfeausschüsse weitergeleitet.

Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Till Döring
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7737
Mail till.doering@lvr.de

Dateien zum Download
Vorlage "Empfehlung 'Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß § 8a und § 8b SGB VIII'" (PDF, 1,65 MB)
Vorlage "Empfehlung 'Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII'" (PDF, 2,02 MB)

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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