Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
KULTURLICHTER - PREIS DES BUNDES Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER - PREIS DER LÄNDER Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER - PREIS DES PUBLIKUMS Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Bewerbungsphase beginnt am 3. August 2020. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 16. Oktober 2020 ausschließlich über das Online-Formular auf der Website eingereicht werden.
https://kulturlichter-preis.de/
Teilnahmebedingungen
https://kulturlichter-preis.de/?bewerbung/teilnahmebedingungen
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