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23. Juni 2020 | Jugend
LVR-Förderprogramm für Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern startet
Fördermittel in Gesamthöhe von 900.000 Euro für zwei Jahre / Maximal 30.000 Euro für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren / Bis zu 30 rheinische Städte und Kreise können Förderung erhalten

Köln. 23. Juni 2020. Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern(-teilen) sind in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Sie erfahren oft nicht die Unterstützung, die sie selbst für ein gelingendes Aufwachsen benötigen. Mit einem Gesamtvolumen von 900.000 Euro werden ab dem Sommer 2020 Projekte, die dieser Benachteiligung entgegenwirken, vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) einmalig gefördert. Das hat der Landschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen.

Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende des Landschaftsausschusses sagt: „Mit dieser einmaligen LVR-Förderung ermöglichen wir den Jugend- und Gesundheitsämtern, die Bedarfe der betroffenen Kinder und Jugendlichen frühzeitig zu sehen und nachhaltig Hilfe anzubieten. Die Förderung soll die Zusammenarbeit der Ämter fördern und diese dabei unterstützen, ein Angebotsnetz zu knüpfen, das so eng ist, dass kein betroffenes Kind zurückbleibt“.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter und Gesundheitsämter im Rheinland. Eine mögliche Weiterleitung von Fördermitteln an freie Träger durch die Kommunen ist im Rahmen der Durchführung der Projekte möglich. Mögliche Projekte, die gefördert werden können, sind beispielweise:

  • Patenmodelle und/oder Selbsthilfegruppen für Jugendliche
  • Anteilige Finanzierung von Stellen für die kommunale Koordination von Angeboten, Kooperationen und Vernetzungen
  • Maßnahmen zur (Dritt-)Mittelakquise

Bei der Antragsstellung müssen Angaben zu vorhandenen Mitteln und den zu fördernden Bedarfen gemacht werden. Die Ausschreibung des Förderprogramms ist ab Mitte Juli 2020 abrufbar auf www.lvr.de unter "Jugend" > "Jugendämter" > "Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern (KipE)". Auskunft zur Antragsstellung und Rückfragen beantwortet Alexander Mavroudis, Teamleiter der LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut, unter alexander.mavroudis@lvr.de.

Zum Hintergrund: Eine Umfrage des Dachverbands Gemeindepsychiatrie e.V. (ab S. 12 unter dem Link) im Zeitraum vom 2. Dezember 2019 bis 18. Februar 2020 hat ergeben, dass die Jugend- und Gesundheitsämter großen Handlungsbedarf bei der Bedarfsermittlung und Planung der Projekte für Kinder und Jugendliche psychisch und/oder suchtkranker Eltern sehen. Zusätzlich sind niedrigschwellige, familienbezogene Hilfeangebote notwendig, um den Adressatinnen und Adressaten die Zugänge zu dieser Art der Hilfe zu erleichtern (beispielsweise mittels Lotsensystemen). Die befragten Jugend- und Gesundheitsämter äußerten außerdem, dass die Zusammenarbeit der Träger und Leistungsanbieter in kommunal koordinierten Netzwerken abgesichert werden soll. Die LVR-Förderung, die Initialcharakter hat, kommt diesen Bedarfen seitens der Ämter entgegen und hilft dabei, das Angebot für betroffene Kinder und Jugendliche auszubauen und zu verstetigen.

Pressekontakt:
Mariessa Radermacher
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-7764
Mail mariessa.radermacher@lvr.de

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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