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11. November 2019
NRW-Kinder- und Jugendförderplan: Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KFJP im Haushaltsjahr 2020
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit können auch 2020 wieder einen Antrag auf finanzielle Förderung von Projekten mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW stellen. Gefördert werden besondere Schwerpunkte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Hierzu zählen unter anderem Projekte, bei denen die Teilhabe junger Menschen oder präventive Angebote im Mittelpunkt stehen.

Weiterführende Informationen zu diesen und weiteren Förderschwerpunkten bietet das LVR-Rundschreiben vom 22.10.2019.

Antragsfrist ist der 10.01.2020.

Rundschreiben und Antragsvordrucke
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