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12. Dezember 2017 | Soziales
Bedarfe erfassen – Teilhabe gestalten
Landschaftsverbände stellen individuelles Bedarfsermittlungsinstrument für Leistungen der Eingliederungshilfe in NRW vor / Staatssekretär Dr. Heller sieht bessere Teilhabechancen behinderter Menschen und größere Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in NRW

Rheinland/Westfalen, 12. Dezember 2017. Welche Unterstützung braucht eine Person mit Behinderung bei der Bewältigung des Alltags oder im Hinblick auf die persönliche Lebensführung? Was sind ihre Ziele? Was kann sie alleine, wo braucht sie Training oder Beratung und wo eine Assistenzkraft, die Dinge stellvertretend für sie erledigt? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) regelmäßig bei der Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Die Ermittlung dieses individuellen Unterstützungsbedarfs erfolgt nun künftig nach einem neuen, landesweit einheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument, abgekürzt „BEI_NRW“ genannt. Damit setzen die Landschaftsverbände die Vorgaben des neuen Bundesteilhabegesetzes zur personenzentrierten Bedarfsfeststellung und zu einem an der internationalen Klassifikation der Weltgesundheitsfähigkeit von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Instrumentes um. Nach intensiven fachlichen Vorarbeiten bei LVR und LWL, in denen die in den jeweiligen Landesteilen bisher eingesetzten Hilfeplan-Instrumente zu einem gemeinsamen weiterentwickelt wurden, hatten in einem Partizipationsworkshop im November Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfe, Anbieter-Verbänden, kommunaler Familie und anderen Akteuren den Entwurf des neuen Ermittlungsbogens diskutiert und Anregungen gegeben. Nun wurde das neue Instrument zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe in NRW in einer Veranstaltung in Köln der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

„Wir stellen die Ziele, Wünsche und Perspektiven des betroffenen Menschen in den Mittelpunkt, identifizieren die Teilhabebarrieren, und leiten daraus die Unterstützungsbedarfe ab“, erläuterte LVR-Sozialdezernent Dirk Lewandrowski. Kernelement sei das Gespräch mit der betroffenen Person sowie Angehörigen, Anbietern oder anderen Vertrauenspersonen. „Es geht nicht darum, Checklisten abzuarbeiten, sondern umfassend die Lebenssituation, das jeweilige Umfeld und die Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen, um qualifiziert die Unterstützungsbedarfe zu ermitteln“.

Sein LWL-Kollege Matthias Münning lobte insbesondere die gute Zusammenarbeit der Fachleute von LWL und LVR. Beide Verbände seien „der Garant für eine gute Behindertenhilfe in NRW."

Der Staatssekretär im nordrheinwestfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), Dr. Edmund Heller, schlug den Bogen zum letzte Woche im Landeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW: „Die Landesregierung sorgt mit dem Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Wir schaffen klare Zuständigkeiten und einen einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Das wiederum stärkt die Teilhabe, die Selbstbestimmung und die individuelle Entfaltung von Menschen mit Behinderungen. Neu geregelt werden die Rollen der Landschaftsverbände und der Kommunen bei der Zuständigkeit für die Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Landschaftsverbände erhalten dabei in Zukunft die grundsätzliche Zuständigkeit für die Fachleistungen. Entscheidende Maßstäbe sind für uns die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen.“

Beide Landschaftsverbände erbringen derzeit für rund 150.000 Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen Leistungen zur Unterstützung beim Wohnen, im Alltag und bei der Beschäftigung.

Die Veranstaltung wurde aufgrund des großen Interesses der Fachleute im Internet gestreamt und steht unter folgendem Link zum Ansehen bereit:
https://youtu.be/fTaWOS16J5s

Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Rückfragen:

Kathleen Bayer
Landschaftsverband Rheinland
LVR-Fachbereich Kommunikation
Tel 0221 809-2792
Mail kathleen.bayer@lvr.de

Bildmaterial zum Download:
Auf dem Bild ist die Gruppe der Menschen zu sehen, die auf dem Podium zum Bedarfsermittlungsinstrument diskutiert haben. Die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion (v.l.n.r.): Rudolf Boll (Vorsitzender Arbeitsausschuss Hilfen für Menschen mit Behinderung der LAG Freie Wohlfahrtspflege), MD Bernhard Pollmeyer (Abteilungsleiter V Soziales, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), Dirk Lewandrowski (LVR-Dezernent Soziales) und Gertrud Servos (Vorsitzende des Landesbehindertenrats). Foto: Michaela Zimmermann/LVR.
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Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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