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25. Oktober 2023
Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"
Das Bundeskabinett hat am 05.07.2023 den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (kurz: NAP) verabschiedet. Hintergrund ist die EU-Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder von 2021. Im Vorfeld der Verabschiedung des NAP fanden 2022 auf Bundesebene eine Kickoff-Veranstaltung, ein Stakeholder-Workshop und eine bundesweite Befragung zu bestehenden Maßnahmen/Strukturen statt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist federführend für die Entwicklung und Umsetzung des NAP verantwortlich. Die Koordination des NAP auf Bundesebene hat die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ Ekin Deligöz übernommen. Für die Unterstützung beim Umsetzungsprozess wurde beim Deutschen Jugendinstitut die Service- und Monitoringsstelle "ServKiD" eingerichtet.

Positiv zu bewerten ist, dass mit dem NAP das Thema Kinder- und Jugendarmut und die damit einhergehenden möglichen Folgen für gelingendes Aufwachsen auf Bundesebene aufgegriffen werden. Die im NAP aufgelisteten Maßnahmen zeigen, dass es in den relevanten Politikfeldern Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Schule und Soziales bereits eine Vielzahl an unterschiedlichsten Programmen und Initiativen gibt. Zugleich gibt es aber auch einige kritische Punkte:

  • Es fehlen konkrete Hinweise auf zusätzliche Initiativen und Maßnahmen des Bundes und eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, wie auch langfristig verfestigte Armutslagen von Familien und die damit einhergehenden Einschränkungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen auf gesellschaftliche Teilhabe bekämpft werden sollen. Hierzu gehören geeignete sozialpolitische Weichenstellungen zur Bekämpfung der Ursachen von finanzieller Familienarmut.

  • Programme und Initiativen der Länder sind nur teilweise abgebildet. So gibt es inzwischen in einigen Bundesländern Programme zum Auf- und Ausbau von Präventionsketten mit dem Fokus auf Armutsprävention. Eine verbesserte Abstimmung und Koordination der Maßnahmen und Programme zwischen Bund und Ländern ist deshalb zwingend notwendig.

  • Die vielfältigen Initiativen von Kommunen sind nur ausschnitthaft abgebildet. Die Kommunen sind nah dran an den Kindern, Jugendlichen und Familien und verantwortlich für die Daseinsvorsorge. Der Auf- und Ausbau von Kommunalen Präventionsketten in NRW in inzwischen gut zwei Dritteln aller Jugendämter zeigt, dass die Akteur*innen vor Ort enorme Handlungsmöglichkeiten bei der Prävention der möglichen Folgen von Armutslagen haben. Notwendig ist deshalb, die kommunalen Strukturen und die Rolle der Kommunen bei der Armutsprävention – mit u.a. dem Auf-/Ausbau von Präventionsketten – stärker zu berücksichtigen, ihre Expertise einzubinden und sie zu stärken.

Das BMFSFJ versteht den NAP als dynamisches Instrument, das kontinuierlich angepasst werden soll. So ist 2023 ff. ein umfangreicher Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen geplant. Zudem ist für den Winter ein weiterer Workshop mit Stakeholdern vorgesehen – es bleibt spannend.

Alexander Mavroudis, LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut

BMFSJ Nationaler Aktionsplan Kinderchancen

Service- und Monitoringstelle zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (ServiKiD) beim Deutschen Jugendinstitut
Positionspapier der AGJ "Neue Chancen für Kinder in Deutschland? Bewertung des Deutschen Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Kindergarantie"

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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