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07. August 2023 | Newsletter Soziales
Newsletter Soziales, Ausgabe August 2023
Übersicht
1. Neue Broschüre: 10 interessante Dinge über das Persönliche Budget
2. LVR informiert online über Qualitätsprüfung
3. BAGüS-Orientierungshilfe „Zuverdienst“ veröffentlicht
4. Neue Orientierungshilfe Gewaltschutz der BAGüS erschienen
5. Save the date: Fachtagung für aktuelle und interessierte Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
6. Aktualisierung der LVR-Fachinformation Pflegefamilien
1. Neue Broschüre: 10 interessante Dinge über das Persönliche Budget

Eine neue Publikation des LVR-Dezernat Soziales liefert kurz und knapp in einfacher Sprache 10 interessante Fakten über das Persönliche Budget. Dazu zählen zum Beispiel mögliche Vor- und Nachteile, die mit dem Persönlichen Budget verbunden sein können, und zudem werden allgemeine Begrifflichkeiten wie „Trägerübergreifendes Budget“ oder „Teilbudget“ erläutert. Die Leser*innen finden dort auch nützliche Links und können mithilfe eines QR-Codes direkt ihre Ansprechperson beim LVR finden, die bei der Beantragung und Beratung zum Persönlichen Budget unterstützen kann. Der Flyer kann über lvr.soziales.de als Druckversion bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.

2. LVR informiert online über Qualitätsprüfung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist als Leistungsträger der Eingliederungshilfe gesetzlich verpflichtet, Einrichtungen und Dienste zu prüfen und sicherzustellen, dass sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu zählen seit Einführung des BTHG auch die anlassunabhängigen Qualitätsprüfungen. Auf bthg.lvr.de hat das LVR-Dezernat Soziales nun die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, die rund um das Thema Qualitätsprüfung auftauchen. Dazu zählen insbesondere die Fragen „Wie läuft eine Qualitätsprüfung ab“?“ und „Was ist der Prüfansatz des LVR?“. Allgemeine Informationen zum Thema Qualitätsprüfungen beim LVR finden Sie zudem auch auf soziales.lvr.de

3. BAGüS-Orientierungshilfe „Zuverdienst“ veröffentlicht

„Zuverdienst“ ist ein Leistungsangebot der Sozialen Teilhabe in der Eingliederungshilfe, bei dem Menschen mit Behinderung und Erwerbsminderung eine stundenweise, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Diese dient in der Regel einer sinngebenden Tagesgestaltung und der Verbesserung sozialer Kontakte und wird vornehmlich von Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen genutzt. Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat unter ihrem neuen Vorsitzenden, dem LVR-Sozialdezernenten Dirk Lewandrowski, nun eine Orientierungshilfe zum Zuverdienst beschlossen, in der diese Leistung beschrieben, abgegrenzt und sozialrechtlich eingeordnet wird. Die BAGüS-Orientierungshilfe Zuverdienst steht auf bagues.de zum Download zur Verfügung.

Auch der LVR als Träger der Eingliederungshilfe bietet Arbeitgeber*innen sowie Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Einrichtung und Umsetzung von Zuverdienst-Arbeitsverhältnissen im Rahmen geringfügiger Beschäftigungen an.
Informationen zum Zuverdienst beim LVR finden Sie auf soziales.lvr.de.

4. Neue Orientierungshilfe Gewaltschutz der BAGüS erschienen

Seit 2021 besteht eine gesetzliche Pflicht für Leistungserbringer in der Rehabilitation, Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen mit (drohender) Behinderung vorzusehen. Ihre Aufgabe ist es, entsprechende zielgruppengerechte Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Leistungsträger sind verpflichtet, auf die Umsetzung dieser Aufgabe hinzuwirken. Daher hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) nun eine Orientierungshilfe zum Umgang mit diesem relevanten und sensiblen Thema veröffentlicht. Die 19-seitige Orientierungshilfe nimmt zunächst eine Begriffsbestimmung vor und definiert Gewalt und Gewaltschutz in den verschiedenen Dimensionen, beschreibt die Besonderheiten in der Eingliederungshilfe mit ihrem Schutzauftrag und dem häufig strukturellen Machtgefälle, gibt konkrete Empfehlungen zum Gewaltschutz und benennt wesentliche Elemente von Gewaltschutzkonzepten. Die Orientierungshilfe steht kostenlos auf bagues.de zum Download zur Verfügung..

5. Save the date: Fachtagung für aktuelle und interessierte Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Das LVR-Dezernat Soziales veranstaltet am 1. Dezember 2023 gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie eine Fachtagung zur Stärkung der Pflegefamilien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Sie richtet sich an Pflegefamilien, die im Rheinland leben und deren Pflegekinder Leistungen nach Paragraph 80 SGB IX vom LVR erhalten sowie an Interessierte, die sich vorstellen können, als Pflegefamilie ein Kind oder einen Jugendlichen mit Behinderung zu betreuen. Die Online-Veranstaltung führt in die Rahmenbedingungen der Betreuung und Förderung in einer Pflegefamilie ein und bietet Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen. Mehr Informationen zur Anmeldung erhalten Sie in einer der kommenden Ausgaben des Newsletters Soziales.

6. Aktualisierung der LVR-Fachinformation Pflegefamilien

Ab sofort steht die LVR-Fachinformation „Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien – das Pflegefamiliengeld in NRW“ in aktualisierter Fassung bereit. Darin sind unter anderem die Beiträge für die Monatspauschale, die die Familien zur Unterstützung erhalten, angepasst worden. Die Fachinformation bietet einen kompakten Überblick über die Ziele und Ausgestaltung sowie die Berechnung des Pflegefamiliengelds inklusive eines Fallbeispiels. Die Broschüre kann auf soziales.lvr.de als PDF heruntergeladen und als Druckversion bestellt werden.

Über den LVR:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.

Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.

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