Noch vor der Sommerpause soll im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz diskutiert werden. Was die geplanten Änderungen für Bauvorhaben der öffentlichen Hand bedeuten und warum sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hier gut aufgestellt sieht, erklärt Detlef Althoff, der nicht nur Bau- sondern auch Umweltdezernent des LVR ist, in diesem Interview.
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Worum geht es im Gebäudeenergiegesetz, Herr Althoff?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, dabei vorrangig deren Heizungstechnik und Wärmedämmstandard. Darüber hinaus werden bauliche Anforderungen an die Gebäudehülle definiert, also Wärmeschutz, Vermeidung von Wärmebrücken, Dichtigkeit usw.
Nach der jüngsten Überarbeitung des Gesetzesentwurfes soll die Heizungsvorgabe grundsätzlich erst gelten, wenn der Versorger eine „kommunale Wärmeplanung“ vorgelegt hat. Dies bedeutet insbesondere den Ausbau des Fernwärme- und Nahwärmenetzes, der bis 2027/2028 erfolgen soll. Die endgültige Fassung des Gesetzes bleibt aber ebenso wie die Förderbedingungen noch abzuwarten.
Die Herausforderungen für die öffentliche Hand als größtem Immobilieneigentümer in Deutschland liegen zukünftig in der Sanierung des Gebäudebestands. Auch der aktuelle Baukulturbericht des Bundes 2022/2023 positioniert sich hierzu eindeutig. Ausweislich dieses Berichts muss angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen wie Klimawandel, Ressourcenknappheit und Energiekrise der Kreislauf von fortwährendem Abriss und Neubau unterbrochen werden. Diese Auffassung wird von der Fachwelt ebenso geteilt.
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Bestandsschutz ist gleichzeitig auch Klimaschutz. Denn für den Klimaschutz ist nicht nur die Betriebsenergie entscheidend, sondern auch die Emissionen, die bei Herstellung, Betrieb und Rückbau entstehen. Darüber hinaus bleiben wertvolle Ressourcen erhalten. Der Bestand ist aber nicht nur aufgrund der in ihm gespeicherten Emissionen, der sogenannten „Grauen Energie“, wertvoll, sondern auch aus immateriellen, kulturellen Gründen. Seinen Wert zu sehen und zu vermitteln, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Bestandsschutz ist im LVR gelebte Praxis. Die politischen Gremien in der Landschaftsversammlung Rheinland haben zuletzt umfangreiche Generalsanierungen von Schulgebäuden an vier Standorten im Rheinland beschlossen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden.
Der LVR baut und saniert in den letzten Jahren im Rahmen seiner Gebäudezielplanung eine Vielzahl an Gebäuden. Fühlen Sie sich für die neuen gesetzlichen Anforderungen gut gerüstet?
Wir im LVR verfolgen die Diskussion um das GEG sehr aufmerksam, sehen uns aber bereits heute hinsichtlich möglicher Anforderungen gut aufgestellt. Der gesetzlich geforderte Effizienzhausstandard wird beim LVR bei Neubauten durch den bereits vor vielen Jahren von der Politik im LVR beschlossenen Passivhausstandard unterboten. Falls dieser Standard aus faktischen Gründen nicht eingehalten werden kann, wird der erhöhte Einsatz regenerativer Energien geprüft. Wir haben hierfür intern den Begriff des sogenannten „Hocheffizienzgebäudes“ geprägt. Bei Sanierungsmaßnahmen werden die Forderungen des GEG durch die ökologischen Standards des LVR in den eigenen „LVR-Checklisten des ökologischen Bauens“ eingehalten, qualitätsgesichert und darüber hinaus auch häufig übertroffen. Diese Checkliste ist im vergangenen Jahr nochmals komplett überarbeitet und aktualisiert worden und bezieht sich auf alle Planungs- und Bauphasen einer Baumaßnahme.