Denn hier muss durch entsprechende Lizenzvereinbarungen sichergestellt werden, dass solche Auftragswerke auch unter eine Open Source- oder Open Content-Lizenz gestellt werden dürfen. Da bei einer solchen „freien“ Lizenzierung sehr weitgehend alle denkbaren Nutzungsrechte für alle zur Verfügung gestellt werden, muss entweder mit den Urheber*innen vereinbart werden, dass diese bereits selbst eine freie Lizenzierung vornehmen, oder die Auftraggeberseite muss sich hinreichend weitgehende Nutzungsrechte einräumen lassen, um selbst die Werke unter eine freie Lizenz stellen zu können. Die nachfolgenden Musterklauseln umfassen diese typisch auftretenden Anwendungsfälle. Dennoch können Sie die Prüfung und Anpassung im Einzelfall nicht ersetzen, da in jedem Projekt spezielle Bedürfnisse auftreten können.
Autor: Dr. Till Jaeger, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht I.
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