Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren
Das LWL- und das LVR-Landesjugendamt haben eine Arbeitshilfe zu den Neuerungen für das Jugendstrafverfahren durch das am 17. Dezember 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren herausgegeben.
Die Rolle der Jugendhilfe im Strafverfahren (künftig: JuHiS) erfährt eine deutliche Stärkung durch ihre frühere (vor der ersten Vernehmung) und verbindlichere Beteiligung. Die Arbeitshilfe, erarbeitet in einer Arbeitsgruppe von JuHiS-Fachkräften aus der Praxis, widmet sich vor allem den wesentlichen Neuerungen für das Jugendstrafverfahren und hier im Besonderen den Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren. Mit den Neuregelungen sind deutliche Veränderungen für die Praxis der JuHiS verbunden. Die Arbeitshilfe soll der Praxis vorläufig als Unterstützung dienen, um die fachlichen Standards der JuHiS vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren zu prüfen und anzupassen.
Arbeitshilfe Neuregelungen im Jugendgerichtsgesetz für die Praxis der Jugendhilfe im Strafverfahren
Steuerliche Behandlung von Zahlungen für Kinder in betreuten Wohnformen
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Zusammenfassung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen veröffentlicht. Im Einvernehmen mir den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Ministerium festgehalten, welche Regelungen für vereinnahmte Gelder für Kinder in Vollzeitpflege, in einer Tagesgruppe, in einer Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen, in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung oder in Inobhutnahmen gelten.
Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen
Bericht der Bundesregierung zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Die Bundesregierung hat einen neuen Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen herausgegeben. Sie kommt damit ihrer Verpflichtung nach, das gesetzliche Verteilverfahren zu evaluieren und über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland zu informieren.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass eine weitgehend rechtssichere und kindeswohlgerechte Versorgung im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme gewährleistet ist. Das gesetzliche Verteilverfahren habe sich bewährt und die wesentlichen Ziele, die mit der Einführung des Gesetzes verbunden waren, seien erreicht worden (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher). Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf werde daher nicht gesehen.
Besondere Erwähnung findet das Verfahren zur Altersfeststellung. Die Bundesregierung stellt fest, dass es teilweise eine uneinheitliche Handhabung der Methoden und des Verfahrens gebe. Dies entspreche auch der Einschätzung der an dem Bericht beteiligten Jugendämter, die angaben, dass sie sich eine stärkere Vereinheitlichung und Verbindlichkeit der Altersfeststellung wünschen. Die Bundesregierung erklärt, diesen Punkt weiter beobachten zu wollen.
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Elterngeld und Elternzeit
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine aktualisierte Broschüre über das Elterngeld und die Elternzeit veröffentlicht. Sie informiert über die gesetzlichen Regelungen, einschließlich der Neuerungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für Geburten ab dem 1. September 2021. Sie beantwortet Fragen rund um Leistungsvoraussetzungen und die Planung der Elternzeit. Beispiele veranschaulichen die vielen Variationsmöglichkeiten und Praxistipps erleichtern die Orientierung bei der Beantragung.
Broschüre Elterngeld und Elternzeit
Löschung von Kinderpornografie im Internet
Die Bundesregierung hat den Bundestag über den Bericht der im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b Strafgesetzbuch unterrichtet (BT-Drs. 19/31839). Neben einer statistischen Auswertung der Löschbemühungen für das Jahr 2020 beinhaltet der Bericht eine Übersicht von Maßnahmen, die die Löschung kinderpornografische Darstellungen bezwecken.
Insgesamt 6821 Hinweise auf kinderpornografischer Telemediaangebote wurden 2020 durch das Bundeskriminalamt (BKA) und die Beschwerdestellen erfasst, davon 75,7 Prozent mit ausländischem Serverstandort. Schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte gelinge die Löschung der im Inland gehosteten Darstellungen. In Deutschland seien 98,6 Prozent der Inhalte nach einer Woche gelöscht gewesen. Der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum habe bei 1,66 Tagen gelegen.
Da der Bericht auf dem Datenmaterial aus eingegangenen Hinweisen basiere, sei keine verlässliche Angabe über die tatsächliche Gesamtzahl von Missbrauchsdarstellungen im Internet möglich.
BT-Drs. 19/31839
Merkblatt für Opfer einer Straftat
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Broschüre mit dem Titel Merkblatt für Opfer einer Straftat veröffentlicht. Fragen und Antworten des Opferschutzes sowie der Prävention von Straftaten werden in leichter Sprache zugänglich gemacht. Die Broschüre informiert über Opferhilfeeinrichtungen, die Möglichkeit der Strafanzeige, den Ablauf eines Strafverfahrens oder die Stellung eines Zeugen oder einer Zeugin. Ferner werden der Täter-Opferausgleich, die mögliche staatliche Übernahme von Rechtsanwaltskosten oder das Recht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung vorgestellt.
Broschüre Merkblatt für Opfer einer Straftat
Careleaver – Übergang in die Volljährigkeit
Die Fachstelle Leaving Care an der Universität Hildesheim hat eine Kurzexpertise zu den Weiterentwicklungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den Übergang junger Menschen aus stationären Erziehungshilfen und der Vollzeitpflege ins Erwachsenenleben herausgegeben. Mit der neuen gesetzlichen Rahmung sollen die Lücken in der Versorgung und Begleitung junger Menschen mit Jugendhilfeerfahrung geschlossen werden. Hierzu zählen die Formulierung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Hilfe für junge Volljährige, eine reduzierte Kostenbeteiligung und eine verbindliche Rückkehroption nach Beendigung der Hilfe. Ferner wurde eine verbindliche und rechtzeitige Übergangsplanung in Kooperation mit anderen Sozialleistungsträgern und eine verbindliche Nachbetreuung normiert. Die Expertise beleuchtet die Auslegung und Wirkungen dieser Neuregelungen.
Kurzexpertise Careleaver
Rechtsaspekte zu Vormundschaft und Pflegschaft in der Pflegekinderhilfe
In dieser Broschüre, herausgegeben vom Kompetenzzentrum Pflegekinder e. V., behandelt die Autorin Diana Eschelbach, Themen rund um die Vormundschaft und Pflegschaft in der Pflegekinderhilfe. Zunächst werden zentrale Begriffe, die Rolle des Familiengerichts oder Vormundschaftsformen erklärt und Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Vormundschaft und Pflegschaft allgemein vorgestellt werden. Anschließend werden Besonderheiten mit Blick auf die Pflegekinderhilfe skizziert. Mit einer Übersicht über die relevanten Gesetzestexte endet die praxisorientierte Zusammenstellung. Die Handreichung richtet sich nicht nur an Fachkräfte der Pflegekinderhilfe, sondern auch an Pflegeeltern, Einzelvormünder und -vormundinnen und alle, die im Kontext von Pflegekinderhilfe auf der Suche nach vormundschaftlichem Basiswissen sind.
Bröschüre Rechtsaspekte zu Vormundschaft und Pflegschaft in der Pflegekinderhilfe
Empfehlungen zu Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat eine neue Empfehlung für die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2022 veröffentlicht. Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Absatz 1 in Verbindung mit § 33 SGB VIII bzw. § 35a Absatz 2 Nummer 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind, gedeckt werden (§ 39 Absatz 2 und 4 SGB VIII). Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge, passt sie etwaigen Steigerungen der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an und spricht Empfehlungen aus. Zudem prüft er, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.
Empfehlungen des Deutschen Vereins
Empfehlungen zur Schulassistenz in einem inklusiven System
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistent in einem inklusiven Schulsystem veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Aufgaben der Träger der Eingliederungshilfe und der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die durch das Bundesteilhabegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aktualisierte Rechtslage. Um dem Ziel der Hilfe aus einer Hand näher zu kommen, weist das Papier auf die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten und -anforderungen dieser beiden Träger hin. Die Empfehlungen beschreiben die Rechtsgrundlage des § 112 Abs. 4 S. 1 SGB IX, der gemäß § 35a Absatz 3 SGB VIII auch für die Kinder- und Jugendhilfe anwendbar ist, und erörtern insbesondere die Vorteile der Schulassistenz. Daran anschließend stellen sie die beiden unterschiedlichen in der Praxis vorzufindenden Varianten des sogenannten Poolens dar.
Empfehlungen des Deutschen Vereins
Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Fortbildungsbroschüre zur Qualifizierung von Fachkräften, herausgegeben von Thomas Meysen und Socles International Centre for Socio-Legal Studies, zum Thema Schutz und Unterstützung bei und nach häuslicher Gewalt veröffentlicht. Sie wurde im Rahmen eines E-Learning-Projekts erstellt und richtet sich an Familienrichterinnen und Familienrichter sowie an alle weiteren Akteurinnen und Akteure im familiengerichtlichen Verfahren, die bei der Regelung des Umgangs, der elterlichen Sorge und der Feststellung der Kindeswohlgefährdung (nach häuslicher Gewalt) mitwirken. Die Informationen sollen sie bei Entscheidungen und Interventionen unterstützen. Die Broschüre beleuchtet die rechtlichen Aspekte zu Umgang, elterlicher Sorge, Kindeswohlgefährdung und Familiengerichtlichen Verfahren bei Vorliegen von häuslicher Gewalt.
Fortbildungsbroschüre Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten
Der Informationsverbund Asyl und Migration e.V. hat zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz eine aktualisierte Broschüre über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten herausgegeben. Der Leitfaden für die Beratungspraxis verschafft einen Überblick über die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen Asylsuchende, schutzberechtigte Menschen und Personen mit Duldung arbeiten dürfen. Ferner erläutert die Broschüre die Möglichkeiten sozialrechtlicher Förderung und der Aufenthaltssicherung durch Ausbildung und Beschäftigung.
Broschüre Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Geflüchteten
Dein Vormund ist an deiner Seite
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat ein Video erstellt, um Jugendlichen die Bedeutung einer Vormundschaft näher zu bringen. Geplant und gedreht von betroffenen jungen Menschen und Fachkräften, bietet das Video einen beispielhaften Einblick, wie eine gelungene Vormundschaft aussehen kann. Der Fokus wird dabei auf die Darstellung der Aufgabe einer Vormundin oder eines Vormunds und die Kontaktgestaltung mit den jungen Menschen gerichtet.
Video
Jugendschutz im Internet
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. hat einen Flyer zur Aufklärung junger Menschen über Rechte und Regeln im Internet veröffentlicht. Mit den zum 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Neuerungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder in der digitalen Welt besser geschützt werden. Der Flyer informiert hierüber kurz und in leicht verständlicher Sprache.
Flyer Jugendschutz im Internet
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