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Anerkennung Letzte Änderung am 14. September 2020.
Rechtsgrundlage für die Anerkennung als Betreuungsverein ist § 1908 f Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 2 Landesbetreuungsgesetz (LBtG NW) sowie die Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung.Mehr Informationen
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Pressemeldung
Rezensiv: wie online bewertet wird Erscheinungsdatum: 11.08.2020
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Statistisches Bundesamt: Daten zu Kinderarmut und Kindeswohlgefährdung Erscheinungsdatum: 10.03.2020
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1. Corona-Liste Erscheinungsdatum: 02.09.2020
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Gefährdete Kinder dürfen jetzt in die Notbetreuung Erscheinungsdatum: 06.04.2020
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Ferienangebote Erscheinungsdatum: 09.07.2020
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LVR zahlt sich für den Rhein-Erft-Kreis aus Erscheinungsdatum: 16.07.2020
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Virtueller Weihnachtsmarkt im Rittersaal von Schloss Burg Erscheinungsdatum: 02.12.2020
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"KulturAufRuhr!" zeigt Potenziale der vielfältigen Kulturlandschaft Erscheinungsdatum: 03.12.2020
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Museumsführungen und Veranstaltungen jetzt online buchen - schnell, einfach, sicher und bequem Erscheinungsdatum: 01.09.2020
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