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Bergische Landpartie Letzte Änderung am 24. April 2023.
Bergische Landpartie nach 11 Jahren eingestellt Wir schauen auf 11 erfolgreiche Jahre zurück, in denen das Kardinal Schulte Haus, die Thomas-Morus-Akademie, der Naturpark Bergisches Land und der Landschaftsverband Rheinland die Veranstaltung mit Unterstützung der regionalen Partner*innen durchgeführt haben.Mehr Informationen
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Studien und Evaluationen Letzte Änderung am 5. September 2025.
Übersicht Befragungsprojekt "Erwachsene Menschen mit Behinderung in Herkunftsfamilien"Mehr Informationen
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Impressum für den YouTube-Kanal "LVRMedien" Letzte Änderung am 11. Juli 2024.
Kontakt: Landschaftsverband RheinlandMehr Informationen
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Unser Auftrag Letzte Änderung am 21. Mai 2024.
Das Bild ist ein Piktogramm, auf dem eine Reihe von Menschen mit und ohne Behinderung abgebildet ist. Piktogramm: Reinhild KassingMehr Informationen
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Newsübersicht Letzte Änderung am 14. Januar 2026.
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MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln Letzte Änderung am 6. Februar 2025.
Das Projekt-Team zur Konzeptionierung des LVR-Museums MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln stellt sich vor:Mehr Informationen
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Letzte Änderung am 23. Juli 2014.
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Fort- und Weiterbildung in den Kliniken Letzte Änderung am 31. Juli 2015.
Das innerbetriebliche Fortbildungsprogramm der LVR-Kliniken sorgt für eine stetige Weiterqualifizierung der Beschäftigten. Es orientiert sich am konkreten Fortbildungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel ist es, die Behandlungsangebote des Krankenhauses für die Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln.Mehr Informationen
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Mit dem LVR-Mobilitätsfonds freie Fahrt in die Museen des LVR und LWL Letzte Änderung am 12. Dezember 2025.
Der LVR-Mobilitätsfonds ermöglicht Schulklassen und Kitas die Fahrtkostenerstattung für Museumsbesuche.Mehr Informationen
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Schülerbeförderung Letzte Änderung am 17. Juni 2024.
Als Schulträger ist der Landschaftsverband Rheinland für die Übernahme von Schülerfahrkosten für die Schüler*innen der LVR-Förderschulen zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Schülerfahrkostenverordnung NRW. Demnach entscheidet der LVR als Schulträger über Art und Umfang der Schülerfahrkosten.Mehr Informationen



