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Newsübersicht Letzte Änderung am 6. Februar 2025.
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Köln Letzte Änderung am 5. Februar 2025.
Die Schule Die LVR-Johann-Joseph-Gronewald-Schule in Köln ist eine Förderschule des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche.Mehr Informationen
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Social Media-Angebote der LVR-Schulen Letzte Änderung am 30. Januar 2025.
Einblicke in den Schulalltag Ob News zu Prüfungen, über den Schulalltag oder Einblicke ins Lehrer*innenleben: Die LVR-Schulen zeigen auf ihren Social-Media-Kanälen Wissenswertes und Informatives rund um das Schulleben unserer Förderschulen und das LVR-Berufskolleg.Mehr Informationen
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Häufig gestellte Fragen Letzte Änderung am 23. Januar 2025.
Allgemein Auf welche Schule muss mein Kind gehen?Mehr Informationen
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Merkblatt für Fahrer im Zubringerdienst zu integr. u. heilpäd. Kindertagesstätten Letzte Änderung: 7. Januar 2025, (JSP LIP), 747 B)
Fahrtkosten zu integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten SchulenMehr Informationen
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Leitfaden Fahrtkosten - Integrativ - Letzte Änderung: 7. Januar 2025, (JSP LIP), 634 B)
Fahrtkosten zu integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten SchulenMehr Informationen
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Leitfaden-Fahrtkosten - Heilpädagogisch - Letzte Änderung: 7. Januar 2025, (JSP LIP), 664 B)
Fahrtkosten zu integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätten SchulenMehr Informationen
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Pressemeldung
„Geht nicht, gibt’s nicht“ – Mathias Mester motivierte LVR-Förderschüler*innen Erscheinungsdatum: 24.12.2024
Zurück zur Übersicht „Geht nicht, gibt’s nicht“ – Mathias Mester motivierte LVR-Förderschüler*innenMehr Informationen
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LVR-Förderschulen Letzte Änderung am 16. Dezember 2024.
Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen werden an ihnen unterrichtet und gefördert. Sie haben die Möglichkeit, einen Schulabschluss zu erreichen.Mehr Informationen
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Schulzuständigkeitsbereiche Letzte Änderung am 13. Dezember 2024.
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Im sogenannten AOSF-Verfahren (Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke) entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde über den Förderbedarf /die Förderbedarfe und den Förderort.Mehr Informationen