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Relevanz | Aktualität

  1. Microsoft Word - Kleinräumige Auswahlkriterien 2024.docx Letzte Änderung: 4. Juni 2024, (PDF), 479,9 kB)

    Kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Familienzentren - Hinweise für Städte, Kreise und Gemeinden - Stand: 2024Mehr Informationen

  2. Publikation

    Vorschaubild des Suchergebnisses.

    WISSEN, WAS WIRKT - Arbeitshilfe für ein wirkungsorientiertes Monitoring - Stand: Juni 2021

    dummy StandMehr Informationen

  3. Artikel

    Zentrale Adoptionsstelle Letzte Änderung am 6. Dezember 2023.

    Symbol für Dateityp LIPMehr Informationen

  4. Artikel

    Inhaltsverzeichnis: Jugend Letzte Änderung am 10. September 2012.

    Hier sehen Sie das Inhaltsverzeichnis des Bereichs "Jugend". Das gesamte Inhaltsverzeichnis von www.lvr.de erreichen Sie hier:Mehr Informationen

  5. Aus der Praxis für die Praxis Letzte Änderung: 14. Mai 2025, (PDF), 108,6 kB)

    Aus der Praxis für die Praxis Online-Werkstatt zur Bedeutung und Umsetzung des § 20 SGB VIII konkretMehr Informationen

  6. Pressemeldung

    Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe" Erscheinungsdatum: 05.07.2018

    Zurück zur Übersicht Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe"Mehr Informationen

  7. Rundschreiben

    Rundschreiben: Finanzielle Leistungen der Erziehungshilfe Letzte Änderung am 7. November 2024.

    Rundschreiben: Finanzielle Leistungen der Erziehungshilfe VorlesenMehr Informationen

  8. Rundschreiben Nr. 42/05/2025 Letzte Änderung: 28. Februar 2025, (PDF), 137,6 kB)

    LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 KölnMehr Informationen

  9. Verwendungsnachweis für die Gewährung einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO für Alltagshelfer*innen in Kitas (01.08.2020 - 31.12.2020) Letzte Änderung: 19. Juli 2021, (JSP LIP), 805 B)

    Verwendungsnachweis für die Gewährung einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO für Alltagshelfer*innen in Kitas JugendMehr Informationen

  10. Artikel

    Finanzielle Förderung Letzte Änderung am 11. Dezember 2023.

    Förderung bedeutet, dass die vom Land NRW bereitgestellten Mittel - insgesamt knapp 600 Millionen Euro - den freien und öffentlichen Trägern, zum Beispiel dem Bund der Katholischen Jugend oder einer Stadt, bewilligt und ausgezahlt werden. Im Bereich der Jugendförderung ist das LVR-Landesjugendamt für die Ausführung des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW zuständig.Mehr Informationen

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