IBIK-Förderung für Kinder mit Behinderung in Kindertagespflege
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert mit Eigenmitteln die Inklusion in der Kindertagespflege.
Ab August 2016 kann die "Pauschale zur inklusiven Betreuung von Kindern mit Behinderung in der Kindertagespflege", kurz LVR-IBIK-Pauschale, durch die Jugendämter beantragt werden. Ab dem 01.08.2020 können Kommunen jährlich 6.500 Euro pro Kind mit Behinderung in der Tagespflege erhalten. Auch Kinder mit einer drohenden Behinderung werden berücksichtigt.
Das Geld soll vorrangig für die spezifische Qualifizierung sowie Stellenanteile von Fachberatungen eingesetzt werden. Diese arbeiten in der Regel beim Jugendamt oder einem freien Träger und beraten Kindertagespflegepersonen sowie Eltern. Durch eine Zusatzqualifizierung zu Fragen der Inklusion sollen sie künftig dazu beitragen, dass gute Voraussetzungen für die gemeinsame Betreuung in der Kindertagespflege geschaffen werden. Darüber hinaus können die Fördermittel auch zur bedarfsgerechten Ausstattung der Kindertagespflegestellen und für Fortbildungsmaßnahmen (Themenfeld Inklusion) die zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen beitragen eingesetzt werden.
Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Arbeitshilfen zur LVR-IBIK-Pauschale finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Ansprechperson

Petra Hahn
Telefon
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- 0221 809-4046
- faxTelefax:
- 0221 8284-1045
- E-Mail:
- petra.hahn@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Förderrichtlinien und Antragsvordrucke
Auf dieser Seite finden Sie Arbeitshilfen und Informationen rund um die LVR-IBIK-Pauschale zu den Themen:
Richtlinien
- Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege für den Zeitraum 01. August 2016 - 31. Juli 2022 ( PDF, 82 kB )
- Satzung des LVR über die Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege vom 15. April 2016 ( PDF, 11 kB )
- Vorlage zu den Richtlinien des LVR zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege ( PDF, 530 kB )
Antragsvordruck
Mit dem Vordruck können Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach der "Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege (IBIK)“" gestellt werden.