Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Ganzheitliche Förderung

In den 19 LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie in der LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Euskirchen und der LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen in Düren werden die Schülerinnen und Schüler ganzheitlich gefördert.

Das ganzheitliche Förderkonzept - bestehend aus Pädagogik, Therapie und Pflege - hat sich seit vielen Jahren bewährt.PädagogInnen, TherapeutInnen und das pflegerische Personal arbeiten dabei Hand in Hand und ermöglichen eine umfassende, individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Therapeutische Behandlung

Therapeutische Behandlungen sind neben der sonderpädagogischen Förderung und der pflegerischen Betreuung fester Bestandteil dieser Schulen. Die Einzel- oder Gruppenbehandlungen erfolgen auf Grund ärztlichen Verordnungen. Oft ermöglichen erst die Behandlungen das Lernen im Unterricht.
Der Landschaftsverband beschäftigt an den Schulen eigenes therapeutisches Personal, obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Abrechnungsvereinbarungen mit gesetzlichen Krankenkassen

Die ärztlich verordneten physiotherapeutischen und ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen rechnet der Landschaftsverband im einzelnen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Er hat hierzu Vereinbarungen mit den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen geschlossen.