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Auslandsadoptionen

Die zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland leistet auch bei Auslandsadoptionen fachliche Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus führt sie internationale Adoptionsvermittlungsverfahren durch.

Maßgeblich sind dabei die Vorgaben des Haager Adoptionsübereinkommens und des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

In der Präambel des Haager Adoptionsübereinkommen ist die oberste Maxime einer Auslandsadoption beschrieben:

Die Vertragsstaaten haben sicherzustellen, dass internationale Adoptionen zum Wohle des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden. Durch die Einführung strenger Verfahrensregeln soll der Entführung und dem Verkauf von sowie dem Handel mit Kindern wirksam begegnet werden.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland eng mit den zentralen Adoptionsstellen der anderen Landesjugendämter in Deutschland und mit der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen beim Bundesamt für Justiz zusammen.

Auf dem Gebiet der Auslandsadoption umfasst die Arbeit der zentralen Adoptionsstelle Rheinland:

  • Adoptionsvermittlung von im Ausland lebenden Kindern
  • Beratung von Jugendämtern, freien Trägern, Familiengerichten, Notaren, Standesämtern und Ausländerbehörden zu rechtlichen Fragen bei Auslandsadoptionen
  • Gutachterliche Tätigkeit bei familiengerichtlichen Adoptionsverfahren mit Auslandsbezug
  • Regelmäßige Informationsveranstaltungen und Vorbereitungsseminare zum Thema "Adoption eines Kindes aus dem Ausland"

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Ansprechpersonen

Karte des Rheinlands in regionaler Einfärbung nach Zuständigkeiten der Fachberater





Unsere Ansprechpersonen für die Auslandsadoption finden Sie im Folgenden sowie auf der regionalen Karte, die Ihnen als barrierefreies PDF-Dokument nachstehend zum Download zur Verfügung steht.

Portrait von Diplom-Psychologin Anja Plück

Diplom-Psychologin Anja Plück

Telefon

workTelefon:
0221 809-6295
faxTelefax:
0221 8284-3359

E-Mail

Portrait von Sozialarbeiter M. A. Christoph Lomba

Sozialarbeiter M. A. Christoph Lomba

Telefon

workTelefon:
0221 809-4084
faxTelefax:
0221 8284-3785

E-Mail

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Grafik: Information

Auslandsvermittlungsstellen

Wir haben eine Liste der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen zusammengestellt.

Zur Liste der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen

Veranstaltungen Auslandsadoption

Die zentrale Adoptionsstelle veranstaltet mehrmals im Jahr Informationsabende und Vorbereitungsseminare zum Thema Auslandsadoption.

Informationen und Anmeldung

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Welche Stellen führen in Deutschland Auslandsadoptionen durch?

Die Vermittlung von Auslandsadoptionen ist nur den hierfür zugelassenen Stellen erlaubt. Dies sind in Deutschland:

  • Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter,
  • Die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen der freien Träger

An welche der genannten Stellen sich Interessierte wenden, steht ihm frei. Sie können auch zu verschiedenen Stellen gleichzeitig Kontakt aufnehmen. Nach Auswahl und Beauftragung einer zur Auslandsadoption zugelassenen Stelle müssen Bewerber*innen dieser Stelle jedoch verbindlich versichern, dass keine weitere Bewerbung für eine Auslandsadoption anhängig ist.

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Die zentrale Adoptionsstelle (ZA)

Die zentrale Adoptionsstelle ist zentrale Behörde im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ). Sie ist zuständig für die Vermittlung von Auslandsadoptionen aus Vertragsstaaten des HAÜ. Die Vermittlung von Adoptionen aus Nichtvertragsstaaten ist der ZA ebenfalls erlaubt. In beiden Fällen ist eine Vermittlung nur möglich, wenn im Herkunftsland tatsächlich behördliche Strukturen vorhanden sind, die eine Zusammenarbeit nach den erforderlichen Regelungen ermöglichen.

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Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen

Adoptionsbewerber*innen können sich auch an anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger wenden, die über ganz Deutschland verstreut sind. Da deren Zuständigkeit örtlich nicht begrenzt ist, können sie überregional und deutschlandweit arbeiten. Die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen benötigen für jedes Herkunftsland eine gesonderte Zulassung durch die für sie zuständige zentrale Adoptionsstelle.

Die meisten Auslandsvermittlungsstellen bieten für Bewerber*innen (kostenpflichtige) Seminare an, die über die Arbeit der Stelle sowie über die aktuelle Situation in den jeweiligen Herkunftsländern informieren.

Liste der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen

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Verbot unbegleiteter Auslandsadoptionen

Es ist in Deutschland untersagt, ohne Beteiligung einer zugelassenen deutschen Auslandsvermittlungsstelle ein Kind im Ausland zu adoptieren. Eine ausländische Adoptionsentscheidung wird grundsätzlich nicht anerkannt, wenn die Adoption ohne eine internationale Adoptionsvermittlung vorgenommen worden ist.

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