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Entgelte für Einrichtungen in der Jugendhilfe

Zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII hinsichtlich der Übernahme von Leistungen der Jugendhilfe wurden in Nordrhein-Westfalen Rahmenverträge abgeschlossen. Die Rahmenvertragspartner bilden die Landeskommission.

Das LVR-Servicecenter Jugendhilfe bietet den Kommunen Beratung und Unterstützung bei der Verhandlung und Vereinbarung von Entgelten an. Die Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII entscheidet in Streit- und Konfliktfällen bei der Vereinbarung von Leistungsentgelten.

Themen auf dieser Seite

  • Rahmenverträge zur Leistungserbringung

    Allgemeine Auskünfte, Rahmenverträge, Veröffentlichungen der Landeskommission, Sammlung von Daten zum Info-Katalog. Mehr Informationen
  • Servicecenter Jugendhilfe

    Wirtschaftliche Beratung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe bei Verhandlungen und Vereinbarungen von Leistungsentgelten für Erziehungseinrichtungen nach SGB VIII. Mehr Informationen
  • Schiedsstelle bei Streit- und Konfliktfällen

    Paritätisch zusammengesetzte Schiedsstelle für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen über alle Vereinbarungen nach § 78a - 78 g SGB VIII. Mehr Informationen