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Ökologische Gestaltung von LVR-Liegenschaften

Eine ganzheitliche Betrachtung der Liegenschaften bezieht auch ihre Anlage, Umgestaltung und Pflege mit ein.

Unsere Fachbereiche "Gebäude- und Liegenschaftsmanagement" und "Umwelt" stellen sicher, dass dies auch fachlich sinnvoll geschieht. Als Hilfestellung gibt es eine Anweisung, wie die Grünflächen gestaltet und gepflegt und mit welchen Bäumen, Sträuchern oder Stauden sie innerhalb der Liegenschaften bepflanzt werden sollen.

Oder auch welche nicht geeignet bzw. verboten sind: Zum Schutz der Nutzenden sind bestimmte Pflanzen mit giftigen Teilen (z.B. Früchten) oder besonders starker Bedrohung (z.B. durch Berührung) nicht gewünscht. Dazu gehören auch die Eibe, der Buchsbaum oder das Maiglöckchen.

Nicht nur die LVR-eigenen Gärtner sind dazu angehalten, diese Anweisung zu beachten, sondern auch externe Fachbüros.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

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Susanne Vogel

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